NEBENKOSTEN für Kauf-, Miet- und Hypothekardarlehensverträge

 

Kaufverträge

1.     Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung = 3,5 % (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)

2.     Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht) = 1 %

3.  Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach jeweiligem Tarif des Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigung und Stempelgebühren

4.     Kosten und Abgaben für Gundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich)

5.     Übernahme von Förderdarlehen (länderweise unterschiedlich)

6.  Allfällige Anliegerleistungen lt. Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten, Kosten der Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlussgebühren für Wasser, Strom, Gas, Kanal, …

7.  Vermittlungsprovision bei Kauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften, Liegenschaftsanteilen, Wohnungseigentum, Unternehmen aller Art und Superädifikaten 

Bei Kauf, Verkauf oder Tausch von

Bei einem Wert von

·       Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen

·       Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird

·       Unternehmen aller Art

·       Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück

·       bis € 36.336,42 je 4%

·       ab € 48.448,58 je 3%

·       von € 36.336,43
bis € 48.448,57
= € 1.453,46

·       jeweils zuzüglich 20% MwSt. von Käufer und Verkäufer

 

Mietverträge

1.  Vergebührung des Mietvertrages (§33 TP 5 GebG) 1% des auf die Vertragdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. MwSt. ), bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahresbruttomietzinses.
Für den zweiten und jeden weiteren Bogen der  Urkunde feste Gebühr von derzeit  € 13,08.

2.    Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters

3.    Vermittlungsprovision
 

Vermittlung durch Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet.

Höchstprovision zuzüglich 20% MwSt. bei Vermietung von Hauptmiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art.

  Vertragsdauer

Vermieter

Mieter

 

unbestimmte Zeit/Frist mehr als 3 Jahre

3 Bruttomonatsmietzinse
allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen

3 Bruttomonatsmietzinse

 

Frist mind. 2, höchstens 3 Jahre


bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit

3 Bruttomonatsmietzinse
allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen


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2 Bruttomonatsmietzinse



Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse

 

 Frist weniger als 2 Jahre


bei Verlängerung auf höchstens 3 Jahre

bei Verlängerung von mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit

3 Bruttomonatsmietzinse
allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen

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1 Bruttomonatsmietzins


Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse

Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse

 

       

 

Vermittlung durch Immobilienmakler, der gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet.

Höchstprovision zuzüglich 20% MwSt. bei Vermittlung von Hauptmiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art.

Vertragsdauer

Vermieter

Mieter

unbestimmte Zeit/Frist mindestens 2 Jahre

2 Bruttomonatsmietzinse
allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen

2 Bruttomonatsmietzinse


Frist weniger als 2 Jahre


bei Verlängerung auf mind.
2 Jahre

2 Bruttomonatsmietzinse
allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen


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1 Bruttomonatsmietzins



Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse

       

4.    Haupt- oder Untermietverträge über Geschäftsräume, Eigentumswohnungen, wenn der Auftraggeber  nicht Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist, und Untermietverträge über einzelne Wohnräume unterliegen derselben Regelung wie die Vermittlung durch den Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des betreffenden Gebäudes ist. Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5% kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden.

5.    Gemäß §24 Makler VO ist für die Berechnung der Provisionsgrundlage die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebenso wenig mit einzurechnen, wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf.

 

Hypothekardarlehensverträge

1.    Vergebührung des Darlehensvertrages = 0,8 %

       bei Kontokorrentkrediten mit einer Laufzeit über 5 Jahre = 1,5 %

2.    Grundbucheintragungsgebühr = 1,1 %

3.    Allgemeine Rangordnung für die Verpfändung = 0,8 %

4.    Kosten der Errichtung der Pfandurkunde nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters

       sowie Barauslagen

5.    Kosten einer allfälligen Schätzung lt. Sachverständigentarif

6.    Vermittlungsprovision: 5 % der Darlehenssumme oder 2 % der Darlehenssumme,

       sofern die Vermittlung im Zusammenhang mit einer Vermittlung gemäß § 15 Abs. 1 IMVO steht.

 

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