NEBENKOSTEN für Kauf-, Miet- und HypothekardarlehensverträgeKaufverträge1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung = 3,5 % (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) 2. Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht) = 1 % 3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach jeweiligem Tarif des Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigung und Stempelgebühren 4. Kosten und Abgaben für Gundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich) 5. Übernahme von Förderdarlehen (länderweise unterschiedlich) 6. Allfällige Anliegerleistungen lt. Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten, Kosten der Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlussgebühren für Wasser, Strom, Gas, Kanal, … 7. Vermittlungsprovision bei Kauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften, Liegenschaftsanteilen, Wohnungseigentum, Unternehmen aller Art und Superädifikaten
Mietverträge
1.
Vergebührung des Mietvertrages (§33 TP 5 GebG) 1% des auf die Vertragdauer entfallenden
Bruttomietzinses (inkl. MwSt. ), bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des
dreifachen Jahresbruttomietzinses. 2. Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters
3.
Vermittlungsprovision
4. Haupt- oder Untermietverträge über Geschäftsräume, Eigentumswohnungen, wenn der Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist, und Untermietverträge über einzelne Wohnräume unterliegen derselben Regelung wie die Vermittlung durch den Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des betreffenden Gebäudes ist. Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5% kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden. 5. Gemäß §24 Makler VO ist für die Berechnung der Provisionsgrundlage die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebenso wenig mit einzurechnen, wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf.
Hypothekardarlehensverträge1. Vergebührung des Darlehensvertrages = 0,8 % bei Kontokorrentkrediten mit einer Laufzeit über 5 Jahre = 1,5 % 2. Grundbucheintragungsgebühr = 1,1 % 3. Allgemeine Rangordnung für die Verpfändung = 0,8 % 4. Kosten der Errichtung der Pfandurkunde nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen 5. Kosten einer allfälligen Schätzung lt. Sachverständigentarif 6. Vermittlungsprovision: 5 % der Darlehenssumme oder 2 % der Darlehenssumme, sofern die Vermittlung im Zusammenhang mit einer Vermittlung gemäß § 15 Abs. 1 IMVO steht.
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